29.09.2014

Verfassungsbeschwerde wäre möglich

"… der Münchner Publizist Dr. Fritz Glunk … reiste … zu Prof. Dr. Axel Flessner, einem emeritierten Professor für deutsches, europäisches und internationales Privatrecht an der Humboldt-Universität in Berlin … und stellte ihm Fragen. Klar, die Erklärungen eines Rechtswissenschaftlers sind nicht einfach zu lesen. Trotzdem: alle angegangenen grossen deutschen Zeitungen wollten vom Interview nichts wissen, das Thema lässt keine Auflage-Erhöhung erwarten. Dass es um nichts weniger als um die Aushebelung deutschen und europäischen Rechts geht, ist ihnen wurscht. Zu aufwendig, zu kompliziert halt. Die Geier warten, die Konzernbosse und die Anwälte reiben sich die Hände – und die Deutschen pennen. Sie beklagen sich zwar oft und gerne über die sogenannten Demokratie-Defizite, aber wirklich mitreden wollen sie dann doch nicht. Und die Zeitungen sind froh darüber: Futter für Anspruchslose ist billiger.“
Aus dem Interview: „Die deutsche Wirtschaft hat an der Beseitigung von Handelshemmnissen in den ausländischen Märkten ein großes Interesse. Und sie ist ohne Weiteres bereit (das liest man immer wieder), dafür auch Einschränkungen der deutschen Souveränität und der deutschen Demokratie hinzunehmen. Die Wirtschaft war noch nie sehr gut darin, um der Demokratie willen auf Vorteile zu verzichten … Angenommen, die deutschen Bundestagsabgeordneten stimmen dem CETA zu, dann wäre das aus den genannten Gründen verfassungswidrig. Und das kann in Deutschland beim Bundesverfassungsgericht gerügt werden … Für etwaige Beschwerdeführer kommt es also darauf an, dann schon bereitzustehen, also sofort, nachdem der Zustimmungsbeschluss erfolgt ist, den Antrag beim Bundesverfassungsgericht in den Briefkasten zu werfen.“

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