Zum 1. Januar 2017 trat ein Gesetz in Kraft, nach dem der
Angriffskrieg strafrechtlich sanktioniert werden soll (Bundesgesetzblatt 3150 (link is external)). Artikel 80 StGB
wird aufgehoben, dafür wird im Völkerstrafgesetzbuch ein neuer § 13 eingefügt,
der in Anlehnung des in Kampala 2010 geänderten Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH) mit dem Titel „Verbrechen der Aggression“
überschrieben ist. Auf den ersten Blick denkt man: endlich mal ein Fortschritt.
Auf den zweiten Blick erkennt man allerdings, dass es eigentlich um eine
umfassende Straffreistellung von Regierenden und Soldaten geht, die einen
Angriffskrieg auslösen oder sich daran beteiligen. Die schon engen
IStGH-Vorgaben werden noch enger ausgelegt, was mit den Vorgaben des
Grundgesetzes und seines Friedensgebotes nicht vereinbar ist. Übrig bleibt rein
symbolisches Strafrecht, dessen Anwendung nie vollzogen werden wird.
Erstens: Das Gesetz schließt sämtliche Kriegshandlungen aus,
die nicht „offenkundig“ völkerrechtswidrig sind („Schwellenklausel“) ...
Zweitens: Das Gesetz schließt die Verantwortlichkeit von
Soldaten für ihre Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen aus ...
Drittens: Das Gesetz verwirft das Weltrechtsprinzip, indem
es die Verantwortung der Bundesregierung auf Fälle begrenzt, die einen Bezug
zur Bundesrepublik haben: die Täter müssen Deutsche sein oder es muss eine
Bedrohung der Bundesrepublik durch die Tathandlung ausgelöst werden ...
die Neuregelungen der Strafbarkeitsbestimmungen von
kriegerischen Aggressionshandlungen widersprechen dem Grundgesetz sowohl
hinsichtlich seiner Präambel, „dem Frieden der Welt zu dienen“, als auch direkt
dem Artikel 26 Grundgesetz. Die Summe der Einschränkungen, denen die neue
gesetzliche Regelung unterliegt, bedeutet, dass überhaupt keine Anklagen wegen
des Aggressionsverbrechens mehr denkbar sind. Die Hürden einer Strafverfolgung
werden so hoch gesetzt, dass zumal von einem regierungsweisungsgebundenen
(Gewaltenteilung!?) Generalbundesanwalt endgültig keine einzige Anklage mehr
erwartbar ist ...
Jedenfalls können deutsche Angriffskrieger nun wieder in
Ruhe schlafen.
Quelle und die
ausführliche Stellungnahme des grundrechtekomitee e.V.: www.grundrechtekomitee.de/node/831