17.10.2012

Die EU-Kommission will die Arzneimittelforschung reformieren und epochale Ethikregeln dem Markt opfern



Unter anderem sieht der Entwurf der Europäischen Kommission vor:
„Das in der deutschen Version 115 Seiten fassende Dokument zielt auf nicht weniger als die Abschaffung der derzeitigen wissenschaftsethischen Kontrolle von Arzneimitteltests ab. Nicht nur in Deutschland müssen bislang Pharmakonzerne das Votum von Ethikkommissionen abwarten, bevor sie ihre Mittel in sogenannten Phase-I bis -III-Studien an Menschen testen. In dem Haupttext der Verordnung anonymer EU-Bürokraten kommen die Begriffe "Ethik" oder "Ethikkommission" nicht einmal mehr vor.“

Der ARBEITSKREIS MEDIZINISCHER ETHIK-KOMMISSIONEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND e. V. - DER VORSTAND veröffentlichte eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG. Darin heißt es:
„Zusammengefasst würden durch die geplanten Änderungen das in Deutschland erreichte Schutzniveau für die Teilnehmer an klinischen Prüfungen herabgesetzt und grundlegende ethische Prinzipien und damit auch unser Menschenbild verletzt werden: Der Mensch, der an Arzneimittelstudien teilnimmt, soll wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen dienen, ohne dass zuvor in einem unabhängigen ethisch-rechtlichen Bewertungsverfahren geprüft wurde, ob der Schutz seiner Rechte, sein Wohlergehen, seine Sicherheit und Selbstbestimmung gewährleistet sind. Ferner ist kritisch festzustellen, dass die Kommission offensichtlich eine breite und intensive Diskussion vermeiden will, wie die Bekanntmachung des Verordnungsvorschlags und die Festsetzung von sehr kurzen Firstvorgaben zur Kommentierung in der Haupturlaubszeit deutlich verrät. Wegen dieser Vorgaben können nachfolgend nur die wichtigsten Punkte detaillierter kommentiert werden.“

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