09.04.2016

Eingriff in die Grundrechte auf Demos

"Das Bundesverfassungsgericht urteilte über die Identitätsfeststellung während einer Demonstration. Und über das Filmen von Polizeieinsätzen. Mit Beschluss vom 24. Juli 2015, Aktenzeichen 1 BvR 2501/13, hat das Bundesverfassungsgericht über die Thematik der Identitätsfeststellung während einer Demonstration entschieden. Dabei hat es über den Einzelfall hinaus neue Hürden für diese Praxis gesetzt … Auch wenn der Eingriff in die Grundrechte durch eine Identitätsfeststellung eher gering sei, so das BVerfG weiter, bedürfe es für den Eingriff einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung im Einzelfall, im Rahmen derer die Gerichte bei der Anwendung und Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds.SOG gehalten sind, die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen … Das BVerfG hat somit also noch einmal deutlich gemacht, dass nicht ins Blaue hinein etwas vermutet werden und dadurch ein Grundrechtseingriff begründet werden kann.“
Quelle und der ganze Bericht: www.heise.de/tp/artikel/47/47895/1.html

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