Quelle und der ganze Bericht: www.heise.de/tp/artikel/47/47895/1.html
09.04.2016
Eingriff in die Grundrechte auf Demos
"Das Bundesverfassungsgericht urteilte über die
Identitätsfeststellung während einer Demonstration. Und über das Filmen von
Polizeieinsätzen. Mit Beschluss vom 24. Juli 2015, Aktenzeichen
1 BvR 2501/13, hat das Bundesverfassungsgericht über die Thematik der
Identitätsfeststellung während einer Demonstration entschieden. Dabei hat es
über den Einzelfall hinaus neue Hürden für diese Praxis gesetzt … Auch wenn der
Eingriff in die Grundrechte durch eine Identitätsfeststellung eher gering sei,
so das BVerfG weiter, bedürfe es für den Eingriff einer verfassungsrechtlichen
Rechtfertigung im Einzelfall, im Rahmen derer die Gerichte bei der Anwendung
und Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds.SOG
gehalten sind, die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen … Das BVerfG hat somit also
noch einmal deutlich gemacht, dass nicht ins Blaue hinein etwas vermutet werden
und dadurch ein Grundrechtseingriff begründet werden kann.“
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